Es freut uns sehr, dass wir Ihre Interesse an unserem Verein geweckt haben.
Wenn Sie unserem Verein beitreten möchten, dann setzen Sie sich mit dem 1. Vorsitzenden telefonisch oder über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung
Für die Aufnahme im Verein benötigen Sie den Jahres-Fischereischein. Diesen erhalten Sie von der zuständigen unter Jagd-/Fischereibehörde nach erfolgreich abgelegter Sportfischerprüfung.
Die Prüfung wird beim zuständigen Ausbilder des Bezirks abgelegt. Die Adresse des Ausbilders ist auf der Website des Rheinischen Fischereiverband von 1880 e.V zu erfahren
Gebühren-Gruppe | neu | aktiv | passiv | Jugend (ab 18 Jahre)*** | Jugend (bis 18 Jahre)*** |
---|---|---|---|---|---|
Aufnahme | 132 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Jahres-Beitrag | 138 | 138 | 48 | 60 | 60 |
Gewässer-Umlage | 30 | 30 | 30 | 30 | 0 |
Kosten (€) | 300 | 168 | 78 | 90 | 60 |
***Beitrag nach Bescheinigung für Schüler, Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Studenten mit 1. Studium bis höchstens 27. Lebensjahr
Bezeichnung | Gebühr |
---|---|
Arbeitsdienst*** | 10 Stunden/ Jahr |
Nicht geleistete Pflichtstunden | 25 € je Stunde |
Schlüsselpfand | 13,20 € |
***Schwerbehinderte sind vom Arbeitsdienst freigestellt
Der Tagesschein für Interessenten die in unseren Verein eintreten möchten kostet für 24 Stunden 10 €.
Dieser Tagesschein gilt nur mit gültigen Fischereischein und in Begleitung eines Mitglieds unseres Vereins.
Arbeitsdienst
Wir sind sehr stolz auf unser Vereinsgewässer der Blauen Donau. Aus einem recht tristen Baggerloch ist in den vergangenen mehr als 20 Jahren durch Renaturierungsmaßnahmen ein schönes Angelgewässer geworden. Das war nur möglich durch den Einsatz sehr vieler Arbeitsstunden, welche die Vereinsmitglieder dort geleistet haben.
Der Arbeitsdienst umfasst pro Jahr 10 Arbeitsstunden, die an der "Blauen Donau" geleistet werden.
Die Termine werden im Januar für das ganze Jahr festgelegt.
Ausgenommen vom Arbeitsdienst sind Jugendliche, weibliche Mitglieder und Senioren über 60 Jahre.
Jeder der trotz Freistellung vom Arbeitsdienst mitarbeiten möchte, ist herzlich dazu eingeladen.
Die Mitglieder, die den Arbeitsdienst nicht leisten, müssen den Gegenwert laut Beitragsliste entrichten.